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Datum: 04.04.2013

Betreff: ALG II / Hartz IV: LSG Nordrhein Westfalen: keine anteilige Kürzung der Heizkosten



Der Grenzwert für Heizkosten ist auch dann nach der abstrakt als angemessen anerkannten Wohnfläche zu bestimmen, wenn die tatsächliche Wohnfläche diesen Wert unterschreitet (LSG NRW, Urteil vom 2012.2012 - L 6 AS 2272/11) Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Revision zum Bundessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.

 

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