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Datum: 07.03.2014

Betreff: Minderjähriges Kind kann Anspruch auf Regelleistungen haben, wenn es sich an bestimmten Tagen bei seinem Vater aufhält


Wenn sich ein minderjähriges Kind eines Leistungsempfängers von Arbeitslosengeld II an bestimmten Tagen bei seinem umgangsberechtigten Vater länger als zwölf Stunden aufhält, können dem Vater Fahrkosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts zu gewähren sein. Außerdem können auch dem Haushalt eines Leistungsberechtigten regelmäßig, aber nur zeitweise angehörende minderjährige Kinder mit diesem eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bilden und also für jeden Tag des Aufenthalts (mit mehr als 12 Stunden) in dieser Bedarfsgemeinschaft (zumindest) Regelleistungen nach dem SGB II erhalten. Einem Anspruch auf anteilige Regelleistung steht nicht entgegen, dass dem Kind für jeweils 30 Tage pro Monat Regelleistungen als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter bewilligt worden sind.

Urteil des BSG vom 12.06.2013

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