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Datum: 09.02.2015

Betreff: MietR - Alg II/BGH: Kündigung wegen Zahlungsverzugs rechtens, wenn Amt verspätet zahlt


Der BGH hat am 4.2.2015 entschieden, dass eine Kündgiung wegen Zahlungsverzugs auch dann rechtmäßig ist, wenn die verspätete Zahlung darauf zurückzuführen ist,  dass das Jobcenter verspätet zahlt.

Bislang war die Rechtsprechung des BGH so, dass zumindest im Fall direkter Zahlungen des Jobcenters an den Vermieter ein Verschulden für verspätete Zahlugnen nicht angenommen wurde (BGH vom 21.102009, VIII 64/09, NJW 2009, S. 3781).

Die Entscheidung VIII ZR 175/14 vom 4.2.2015 ist noch nicht veröffentlicht.

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