Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein weit gefächertes Rechtsgebiet, das in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen hat. Sozialrecht hat sich in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren Rechtsgebiet entwickelt, es erstreckt sich vom Recht der sozialen Absicherung des Lebensunterhalts über die Absicherung in besonderen Lebenslagen hin bis zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Regelungen im Sozialrecht werden zunehmend komplexer und sind für die Einzelnen immer weniger zu durchschauen.

 

 


Alg II und Grundsicherung nach SGB XII

Im Jahr 2004 wurde mit Wirkung ab 2005 das sogenannte Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz VI genannt, eingeführt. Dadurch wurde die alte Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe abgeschafft. Die zugrunde liegende Idee war es, Arbeitslose, vorallem langzeit Arbeitslose durch den Grundsatz von Fördern und Fordern mehr in die Pflicht zu nehmen.

Durch die Hartz VI Reform haben sich Rechtsstreite in bislang nicht gekanntem Ausmaß entwickeld.

 

 

Das Schwerbehindertenrecht

Das Sozialgesetzbuch IX dient dem sozialen Ausgleich von dauerhaften Beeinträchtigungen in Folge von Krankheiten oder Behinderungen. Ein Teil des SGB IX beschäftigt sich mit dem Schutz der Arbeitsplätze sowie der Integration von Menschen mit Behinderung, ein anderer Teil des SGB IX beschäftigt sich mir der Feststellung von Behinderungen.

Für die Bemessung von Behinderungen gibt es seit dem Jahr 2009 die Versorgungsmedizinverordnung. Mit welchem Grad der Behinderung Menschen einzustufen sind ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten mit dem Landesamt für Jugend Familie und Versorgung, welches in Rheinland Pfalz das Versorgungsamt verkörpert.

     

Jugendhilferecht

Das Jugendhilferecht ist im anwaltlichen Bereich häufig relevant, wenn es um die Beiträge von Eltern zu Jugendhilfemaßnahmen geht.

Ansonsten spielt das Jugendhilferecht bei einer Rheie von Verfahren in Familiensachen noch ein Rolle.

 

 

 

SGB III

Das Sozialgesetzbuch II regelt das Arbeitslosengeld sowie Arbeitsforderungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Das SGB III löste das alte AFG ab. Streitigkeiten im Rahmen des SGB III betreffen häufig Sperrzeiten, aber auch die Gewährung von Arbeitslosengeld. Immer wieder kommen auch Streitigkeiten vor, bei denen es um die Förderung von Umschulungsmaßnahmen geht.

 Krankenversicherungsrecht

 

 Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der wesentlichen Errungenschaften des Deutschen Sozialstaatsystems. Streitigkeiten bezüglich des Krankenversicherungsrechts beziehen sich einerseits auf medizinische Leistungen, die die Krankenkassen nicht übernehmen wollen, ein anderer Teil der Streitigkeiten betrifft Beitragsstreitigkeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung bietet Raum für eine Fülle von Streitigkeiten.

Die häufigsten Fälle in der anwaltlichen Praxis sind Streitigkeiten bei Renten wegen Erwerbsminderung. Die alten Berufsunf

ähigkeits- und Erwerbsminderungsrenten wurden mit der Rentenreform 2001 abgeschafft. Heute gibt es, von gewissen Ausnahmen abgesehen, nur noch Renten wegen Erwerbsminderung. Grenzen die das Gesetz zieht sind wie folgt gestaltet: Jemand, der keine arbeitsmarktgängige Tätigkeit mehr im Umfang von drei Stunden oder mehr tägich ausüben kann, ist voll erwerbsgemindert, der eine Tätigkeit von drei bis sechs Stunden täglich ausüben kann, ist teil erwerbsgemindert und erhält eine Teilrente, wer sechs Stunden und mehr täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsfähig.

Zumutbarkeitskriterien die bei den alten Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten spielen keine Rolle mehr.

Ein weiterer Bereich der Streitigkeiten stellen fehlerhafte Rentenbescheide da.

     

 

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